Ausweitung der Insolvenzversicherung

Wir fordern eine Ausweitung der Insolvenzversicherung auf Flugreisen und Dienstleistungen, deren Wert einen Betrag von 75,-€ übersteigt

Begründung:

Als Verbraucher_in kann die Insolvenz eines Unternehmens schwerwiegende Folgen haben. Ein aktuelles Beispiel ist der Kauf einer Flugreise bei einer Airline, die wenig später Insolvenz anmeldet. In diesem Fall kann unter Umständen der Flug ersatzlos ausfallen ohne dass die Ver-braucher_innen das Geld zurückerhalten. Vor allem Verbraucher_innen mit geringerem Ein-kommen sind dann besonders stark getroffen.

Bei Reiseanbietern hat daher der Gesetzgeber (vgl. §651k BGB) Unternehmen dazu verpflichtet entweder über Versicherungen oder Bürgschaften sicherzustellen, dass im Falle einer Insolvenz die Kund_innen das Geld zurückerhalten. Diese Verpflichtung hat dabei solche Reisen nicht unbezahlbar gemacht. Daher gehen wir davon aus, dass sich die Kostensteigerungen bei Flug-reisen und anderen Dienstleistungen trotzdem im bezahlbaren Rahmen bleiben werden. Wir sehen diese Verpflichtung als Vorbild für weitere Branchen an, vor allem im Bereich der Dienstleistungen. Daher fordern wir die Ausweitung der Insolvenzversicherung auf genannte Bereiche.

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