Klare Kennzeichnung von Influencer-Werbung

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die Influencer verpflichtet Werbung und Partnerschaftsvereinbarungen mit Unternehmen klar und eindeutig zu kennzeichnen. Soziale Netzwerke müssen ierfür eine klare Hervorhebung als Werbeinhalt ermöglichen.

Begründung:

Im Alltag werden die Menschen ständig mit Werbung großer Unternehmen konfrontiert und nehmen diese meist auch bewusst als solche war. Immer häufiger nutzen Unternehmen aber Plattformen wie Facebook, Snapchat, Instagram oder YouTube für die Verbreitung ihrer Werbung. Auf diesen Plattformen ist nicht immer eindeutig erkennbar, ob es sich beim Gezeigten um Werbematerial der eine unabhängige Produktdarstellung handelt.

Unternehmen arbeiten hierfür z.B. mit „Youtubern“, „Snapchattern“ oder Instragram-Usern zusammen, die ihren Followern in Videos oder Fotos Produkte präsentieren und je nach Vereinbarung Kaufempfehlungen aussprechen. Bei dieser sogenannten „Influencer-Werbung“ handelt es sich somit um Werbung, die von Personen mit starker medialer Präsenz bzw. hoher Reichweite in sozialen Netzwerken zur Produktvermarktung vorgenommen wird.

Auf diesem Weg erreichen die Unternehmen vor allem junge Menschen und auch Kinder. Diese werden dadurch stark in ihrem Kaufverhalten beeinflusst, ohne dass ihnen ersichtlich ist, dass sie gerade Werbung für bestimmte Produkte gezeigt bekommen.

Außerdem funktionieren die in der Praxis angewandten Kennzeichnungen der Fotos und Videos als Werbung häufig nicht. Kennzeichnungen sind für die Konsument_innen oftmals nicht eindeutig
erkennbar. Der Spielraum und die Grauzone zur verbotenen Schleichwerbung ist damit weit offen.

Wir fordern daher eine gesetzliche Neuregelung von Werbung, die auf das neue Umfeld im 21. Jahrhundert angepasst ist. Dies ist notwendig, um einen wirksamen Verbraucherschutz zu erreichen, der Medienkonsument_innen vor zu großer Beeinflussung in ihrem Kaufverhalten schützt.

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