Upskirting ist eine Straftat!

Wir fordern, dass das sogenannte “Upskirting” als Sexualdelikt im Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

Begriff:

Upskirting bezeichnet das heimliche Fotografieren zumeist fremder Frauen unterhalb ihrer Röcke. Tatorte sind insbesondere Treppen, Rolltreppen oder ähnliche Anhöhen. Die Bildaufnahmen werden mit Smartphones oder Kleinstkameras gemacht. Sie erfolgen so schnell, dass die Betroffenen meist nichts davon mitbekommen. Es haben sich so ganze “Upskirting-Communities” gebildet, die nicht nur Bilder, sondern auch Techniken zum heimlichen Fotografieren austauschen.

Begründung:

Das Upskirting stellt nicht nur eine Verletzung der Selbstbestimmung über das eigene Bild, sondern auch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen dar. Dieser Tatbestand wird nach aktueller Rechtslage allerdings nicht grundsätzlich als Straftat gewertet, sondern kann auch nur als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Begründung hierfür sei, dass die heimliche Bildaufnahme keine öffentliche Bloßstellung darstelle. Eine Verbreitung der Bilder, die wiederum strafbar wäre, findet dennoch statt. Insgesamt ist die aktuelle rechtliche Behandlung von Upskirting zu schwammig und uneindeutig. Für uns ist klar, dass Upskirting eine Straftat darstellen sollte. Hierfür darf nicht erst eine Verbreitung der Bilder notwendig sein. Es stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Privatsphäre der Opfer dar und muss konsequent verfolgt werden. Der erste Schritt hierzu muss ein eindeutiges Verbot und die Aufnahme des Upskirting als Sexualdelikt ins Strafrecht sein.

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